Ortszentrum wird zur Fußgängerzone

Seit kurzer Zeit steht im Ortszentrum ein neues Schild. Es begrenzt die Zufahrt für motorisierte Fahrzeuge für den Zeitraum von 5-11 Uhr. Es soll wohl die Fläche vor dem Rathaus davor bewahren, dass Autos dort fahren und parken und die Fußgänger behindern. Nur, das Schild versteht kein Mensch!

Es weist die Fläche als „verkehrsberuhigten Zone“ aus, man darf 20 km/h fahren, Autos und Motorräder sind verboten, aber zwischen 5 und 11 Uhr ist der Güterumschlag gestattet. Normalerweise darf man in einem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit fahren, hier aber 20 km/h. Bloß, womit soll man fahren können, wenn Autos und Motorräder verboten sind. Wahrscheinlich gilt das für Lastwagen, denn die sind wohl nicht verboten, müssen aber 20 km/h fahren. Dafür dürfen sie Güter umschlagen, aber nur von 5-11 Uhr. Die Gewerbetreibenden wird es nicht stören, die bekommen ihre Lieferungen morgens. Für wen steht denn da dann dieses Schild?

Da hat wohl wieder jemand etwas gut gemeint, aber schlecht gemacht.

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