
In Deutschland und in großen Teilen Europas wird in der Nacht zum Sonntag die Uhr um eine Stunde zurückgestellt, auch in Schulzendorf. Die MAZ titelte ihre Ausgabe von heute mit der Überschrift „Die geschenkte Stunde“. Aber, keinesfalls wird eine Stunde geschenkt. Für Schulzendorf gilt eine Sonderregelung, bei der man nicht von einem Geschenk reden kann. Weil der Sonntag nicht nur 24 Stunden, sondern 25 Stunden haben wird, müssen alle Arbeitnehmer in Schulzendorf am Sonntag oder in der folgenden Woche eine Stunde länger arbeiten. Diese neue Regelung ist in diesem Jahr in Kraft getreten, Grund dafür ist die Uhrzeitumstellungssatzung der Gemeinde Schulzendorf. Diese Satzung wurde im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossen. Alle Arbeitnehmer bekommen mit der Zeitumstellung eine Stunde mehr Freizeit. Nach den Vorstellungen der Gemeinderäte sollen diese Arbeitnehmer dafür auch eine Stunde mehr arbeiten. In den Geschäften und Betrieben in Schulzendorf wurden die Dienstpläne der Mitarbeiter für die Woche so umgestellt, dass jeder eine Stunde mehr arbeiten muss. Auch die Arbeitstätigen, die in Berlin oder anderswo arbeiten und in Schulzendorf wohnen, müssen diese Stunde ableisten. Die neue Uhrzeitumstellungssatzung gilt für jeden Arbeitnehmer, der in Schulzendorf gemeldet ist.
Der Gemeinderat erhofft sich damit Mehreinnahmen für die Gemeindekasse, denn Teile der Einkommenssteuer gehen direkt in den Gemeindehaushalt.
Bisher hat niemand etwas von dieser Regelung gewusst. Die Abstimmung über diese Satzung erfolgte auch in einer geheimen Sitzung des Gemeinderats. Der Redaktion DIE SCHULZENDORFERIN liegt eine Kopie dieser Satzung vor. Sie wurde uns vor wenigen Tagen zugespielt. Ein Gemeindevertreter, der unerkannt bleiben möchte, hat der Redaktion das Dokument übergeben. Ihn plagte sein schlechtes Gewissen. Er selbst sei ja Rentner und die ganze Sache ginge ihn nichts an. Trotzdem tut es ihm leid, dass die Schulzendorfer so mies ausgenommen werden. Oft hat er mit seiner Frau während langer Spaziergänge mit dem Hund darüber gesprochen. Dieses Vorgehen widerspricht seiner sozialen Überzeugung, die er über viele Jahre im Gemeinderat mit seiner Fraktion hoch halten wollte, auch wenn er kein Parteimitglied ist.
Nun wird abzuwarten sein, ob sich die Arbeitnehmer in Schulzendorf gegen diese Satzung auflehnen werden. Die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen, es steht nur noch die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof offen.