Zeitung stellt einiges klar, Toppolitiker kommen dabei schlecht weg

In der Woche war in der Märkischen allgemeinen Zeitung die Überschrift „Ermittlungsverfahren eingestellt“ zu lesen. Der Bericht handelte von einer polizeilichen Anzeige, die der Gemeinderatschef Herbert Burmeister erstattete und einer „Dienstaufsichtsbeschwerde“, die er und Ortsentwicklungschef Joachim Kolberg erhoben haben. Es ging dabei um Wahlplakate, die der Bürgermeister Markus Mücke abnehmen lassen haben sollte. Burmeister hatte Plakate seiner Bürgermeisterkandidatin vermisst und bei der Polizei eine Anzeige erstattet und sogleich die Presse darüber informiert. Offensichtlich ging es ihm nicht nur um die Verfolgung einer vermeintlichen Straftat, sondern die Öffentlichkeit sollte wohl gleich über einen mutmaßlichen „Täter“, nämlich den Bürgermeister, der kurz vor der Wiederwahl stand, informiert werden. Die Strategie ging nicht auf. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, eine Straftat liegt nicht vor. Die Wahl hat der Amtsinhaber gewonnen.

Eine polizeiliche Anzeige war aber nicht genug, es musste noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein. Ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann, sagt Wikipedia. „Sie ist formlos an den Disziplinarvorgesetzten des Amtsträgers“ zu richten. Dieser „Disziplinarvorgesetzter“ ist wohl in diesem Fall der Gemeinderat. Das ist dem Gemeinderatschef vermutlich nicht bekannt, denn er hat seine Beschwerde zur Kommunalaufsicht geschickt. Die „Kommunalaufsicht selbst ist immer eine besondere Form der Rechtsaufsicht“, steht auch bei Wikipedia. Von dort hat er sie zurück erhalten und weiß jetzt nicht, was mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist(?)!

Joachim Kolberg geht gleich noch weiter. Er meint, die Kommunalaufsicht stehe meistens auf der Seite der Bürgermeister. Der Gemeinderat hat wenig Chancen, etwas gegen den Bürgermeister auszurichten. Vielleicht sollte sich der Gemeinderat nicht damit beschäftigen, etwas gegen den Bürgermeister auszurichten, sondern eher mit ihm konstruktiv zusammen zu arbeiten und Entscheidungen treffen, die getroffen werden sollten.

Alles wirkt so wie im Kindergarten. Den Toppolitikern Kolberg und Burmeister passt der Bürgermeister nicht, also wird ihm vor der Wahl eine Anzeige und eine „Dienstpflichtsverletzung“ angehängt. Wenn daraus nichts wird, ist der Grund klar, die „Kommunalaufsicht“ steht auf Seiten der Bürgermeister. Und, wie es weiter geht weiß man nicht. Komisch nur, wie andere Dienstaufsichtsbeschwerden im Gemeinderat behandelt werden, weiß man. Die müssen zurückgewiesen werden, wenn nichts dran ist.

Kommentar schreiben

%d Bloggern gefällt das: