
In der Weihnachtsausgabe der MAZ wurde über ein abgelehntes Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister Markus Mücke berichtet. Eine Mehrheit des Gemeinderates aus CDU, Linke und Bürgerbündnis haben eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst und an die Kommunalaufsicht geschickt. Inhalt war, der Bürgermeister soll einen Beschluss des Gemeinderates missachtet haben. Außerdem soll er bei einer Vergabe das Standardleistungsbuch nicht verwendet haben. In Wikipedia steht: „Der Begriff Standardleistungsbuch bezeichnet verschiedene Textsammlungen für Ausschreibungstexte von Bauleistungen…“. Der Begriff „Standardleistungsbuch“ steht für verschiedene Textsammlungen. Nicht mehr alle werden aktualisiert.
Aha, der Bürgermeister hat also vorgegebene Ausschreibungstexte nicht verwendet. Hat der Gemeinderat dem Bürgermeister vorzuschreiben, welche Texte er in Ausschreibungen zu verwenden hat? Das wird man wohl nicht glauben.
Unklar ist noch, welchen Beschluss der Bürgermeister nicht richtig ausgeführt haben soll. Einen Beschluss über die Art und Weise einer Ausschreibung ist im Bürgerinformationssystem der Gemeindeseite nicht zu finden.
In dem Artikel der MAZ heißt es weiter, dass die Kommunalaufsicht die Gemeindevertretung um eine Stellungnahme gebeten hat. Von anderen Dienstaufsichtsbeschwerden weiß man, dass der Gemeinderat die Beschwerden behandelt und Stellungnahmen abgibt. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde noch nicht im Gemeinderat behandelt. Seit September 2015 nicht! Herr Thoma, der auch in dem Artikel benannt wird, wüsste davon, dass der Vorsitzende des Gemeinderates, Herbert Burmeister, von der Kommunalaufsicht eine Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten hätte, die er dem Gemeinderat bisher vorenthalten haben soll. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Kommunalaufsicht tatsächlich kein Fehlverhalten des Bürgermeisters feststellen konnte, fragt man sich, was ist da eigentlich im Gemeinderat los? Fraktionen beschweren sich über ein Fehlverhalten des Bürgermeisters, was aber gar keins ist, der Vorsitzende informiert nicht den Gemeinderat und eine Rüge wird erteilt, die als Disziplinarmaßnahme gar nicht bekannt ist. Über einen Haushalt für das Jahr 2016 und über die Aufnahme von Flüchtlingen kann aber nicht entscheiden, vielleicht, weil man viel Zeit braucht um Beschwerden zu schreiben, die am Ende gar nichts bewirken.