Gastkommentar: Wurden Gemeindevertreter bedroht?

  

Vor einigen Tagen konnten man in der Presse lesen, dass gegen den Bürgermeister Markus Mücke eine Strafanzeige gestellt wurde. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) verbreitete die Pressemitteilung „VDGN stellt Strafanzeige gegen Schulzendorfer Bürgermeister, Gemeindevertreter vor Abstimmung für 16 Kilometer Straßen mit persönlichen Nachteilen bedroht“. Das hört sich ja gewaltig an.

Interessant ist doch, dass der VDGN eine Strafanzeige stellt und nicht die Gemeindevertreter. Wurden die Gemeindevertreter so massiv bedroht, dass sie sich nicht selbst wehren, sondern der VDGN einspringen muss? Warum stellt der VDGN eine Strafanzeige und nicht die Kommunalaufsicht oder eine andere Stelle, die näher an den Gemeindevertretern dran ist?

Wahrscheinlich hat der VDGN ein großes Herz für Gemeindevertreter und setzt sich deshalb für sie ein.

Was ist eigentlich eine Bedrohung? Man kennt das ja. Wenn der Sohnemann das Zimmer nicht aufräumt, wird mit Computerverbot gedroht. Oder, wenn der Schüler nicht lernt, wird vom Lehrer gedroht, dass er nicht versetzt wird. Sind das Straftaten?

Schauen wir doch mal ins Strafgesetzbuch. Es handelt sich um eine Strafanzeige. Dort steht unter Paragraph 241: „(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hat der Bürgermeister mit einem Verbrechen gedroht? Der VDGN spricht von „… persönlichen Nachteilen“. Sind persönliche Nachteile ein Verbrechen?

Man erkennt schnell, die Strafanzeige ist wohl nur ein Mittel, um in der Presse zu erscheinen. Der VDGN hat es bestimmt nicht nötig, in der Presse zu erscheinen. Sollte aber dies sein Anliegen gewesen sein, beschädigt sich der VDGN aber selbst. Denn, wenn die eigenen Juristen, die die Mitglieder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem MAWV (Altanschließerbeiträge) oder mit der Gemeinde Schulzendorf (Straßenbaubeiträge) vertreten sollen, nicht einmal erkennen, dass gar keine Straftat besteht, da doch nicht mit einem Verbrechen gedroht wurde, wirkt das aber nicht sehr vertrauenserweckend. Also muss ein anderer an der Pressemitteilung interessiert sein.

Ist es vielleicht der Bürgermeister selbst? Denkt er, Hauptsache in den Schlagzeilen, egal womit?

Was steckt wohl dahinter? Ich weiß es nicht.

 

Gernot Sautermeier

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