Fachleute in der Gemeindevertretung Schulzendorf

 

Am 14. Dezember berichtete die MAZ über die Sitzung der Gemeindevertretung Schulzendorf, die am 12.12.2012 stattfand. Es ging um eine Steuererhöhung, die der Bürgermeister Markus Mücke durchsetzen wollte. Offensichtlich steht er mit der Meinung, eine Steuererhöhung sei notwendig, alleine da. Nur er hat der Erhöhung zugestimmt, neun stimmten dagegen und fünf haben sich enthalten.

Die Begründung des Bürgermeisters für eine Steuererhöhung lautet „die Haushaltsplanung der Gemeinde Schulzendorf ist seit 2008 defizitär und kann nur durch die Entnahme aus der Überschussrücklage ausgeglichen werden.“ Herr Kolberg ist anderer Meinung. Er soll gesagt haben, dass der Haushalt keinesfalls defizitär sei, da er bislang immer aus der Rücklage ausgeglichen werden konnte.

Beide sind sich einig, dass ein Unterschied zwischen den Einnahmen und den Ausgaben besteht und beide sind sich einig, dass der Fehlbetrag aus der Rücklage ausgeglichen wird. Der eine sagt aber, dass ein Defizit besteht, der andere, dass kein Defizit besteht. Was stimmt denn nun?

Ein Haushaltsdefizit wird auf www.wirtschaftsdefizit24.com so definiert: „ Das Haushaltsdefizit ist die negative Differenz eines Budgets zwischen den erwarteten Einnahmen und den erwarteten Ausgaben.“

Also genau das, was der Bürgermeister gesagt hat. Was für einen Quatsch hat denn dann Herr Kolberg erzählt? Offensichtlich hat Herr Kolberg keinen Schimmer von Haushaltsführungen und Bilanzen. Das Verhängnisvolle daran ist aber, dass Herr Kolberg in der Gemeindevertretung Entscheidungen treffen darf. Von einem Gemeindevertreter muss man vielleicht keine Haushaltskenntnisse erwarten. Bestimmt muss man aber erwarten können, dass er die Kommunalverfassung in Brandenburg kennt. Dort steht nämlich alles, was er als Gemeindevertreter beachten muss. Im Paragraphen 63, Absatz 4, steht „das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.“

Wenn also der Haushalt nur durch die Rücklage ausgeglichen ist, ist die Höhe der Erträge nicht gleich der Höhe der Aufwendungen und damit defizitär. Herr Kolberg hat nicht recht und er hat keine Ahnung, von dem, was er erzählt.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Herr Kolberg nicht weiß, was in der Kommunalverfassung steht, findet man auf der Internetseite der Gemeinde. Da wird über die letzte Sitzung des Gemeinderates berichtet, dass Herr Kolberg einen Beschluss einbrachte, der keine Rechtsgrundlage hatte. Was soll das nun wieder bedeuten? Der Gemeinderat darf doch alles entscheiden. Weit gefehlt. Schaut man denn in die Kommunalverfassung unter Paragraph 28, dann liest man „die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig …“. Na klar, sie ist nicht für die Angelegenheiten des Briefmarkenvereins in Ahrensried zuständig. Worüber sie aber entscheiden darf, steht erst im zweiten Absatz. In den 25 Fällen, die dort beschrieben werden, steht nichts über einen „Standort eines Materiallagers“. Das war aber Inhalt des Beschlusses von Herrn Kolberg. Also darf die Gemeindevertretung nicht über einen Standort eines Materiallagers entscheiden.

Warum weiß Herr Kolberg so etwas nicht? Warum möchte Herr Kolberg Dinge entscheiden, die er nicht entscheiden darf? Sind die Schulzendorfer zukünftig den Wünschen und persönlichen Zielen von Herrn Kolberg ausgesetzt? Warum passen da die anderen Gemeindevertreter nicht auf und stimmen auch noch zu? Warum macht denn der Bürgermeister nichts und beschützt nicht die Schulzendorfer vor den falschen Entscheidungen der Gemeindevertreter?

Was sitzen eigentlich da für Fachleute im Gemeinderat?

 

Uwe, die Schulzendorferin

1 Kommentar » Schreibe einen Kommentar

Schreibe eine Antwort zu Stefan Dziewinski Antwort abbrechen

%d Bloggern gefällt das: